1 – EINTRITT ZUM CAMPINGPLATZ
Alle Camper, die über eine eigenständige Übernachtungsmöglichkeit verfügen oder in Mobilheimen, Family Air Lodges, Safarizelten, mobilen Zelten oder Air Lodges untergebracht sind, können gegen Vorlage eines Ausweises in die Anlage aufgenommen werden.
Die Zulassung ist abgeschlossen, nachdem die Campingplatzleitung dem Wunsch des Campers nachgekommen ist und ihn nach der Aufzeichnung seiner persönlichen Daten und aller anderen erforderlichen Daten unter Angabe der Grenzen zum vorgesehenen Ort begleitet hat.
Die Zulassung setzt die vorbehaltlose vorherige Annahme voraus:
1) dieser Verordnung;
2) der internen Vorschriften, Regeln, Institutionen, Methoden, Bekanntmachungen und Vorschriften, die von der Geschäftsführung durch Schilder oder andere Kommunikationsmittel herausgegeben werden;
3) Einhaltung der öffentlichen Moral, der guten Sitten sowie der Gesundheits- und Hygienevorschriften;
4) Unterstützung, Schutz und Sorgerecht für Minderjährige sowie Verantwortung für von ihnen verursachte Schäden;
Unter Berücksichtigung früherer Buchungen, der Rotation der Camper und ihrer maximal zulässigen Anzahl kann die Direktion den Antrag ohne Angabe von Gründen annehmen oder nicht.
2 – RECHTE DES WOHNMOBILS
Der Camper erwirbt ab dem Zeitpunkt seiner Aufnahme und für die gesamte Dauer seines Aufenthalts das Recht zur Nutzung des ihm überlassenen Bereichs (Stellplatz) und die Inanspruchnahme der üblichen Dienstleistungen der Anlage.
3- AUFGABEN UND GRENZEN FÜR WOHNMOBILE
Der Camper ist verpflichtet, die folgenden Regeln einzuhalten:
1) Der Aufenthalt auf dem Campingplatz ist ausschließlich den Personen vorbehalten, die zu Ihrem Familienverband und Ihrem Umfeld gehören, sofern diese zum Zeitpunkt der Aufnahme regelmäßig registriert sind.
2) Die Direktion entscheidet nach eigenem Ermessen über die Zulassung von Tagesgästen oder Personen, die mit dem Camper übernachten möchten, auch wenn zwischen den oben genannten Personen familiäre Bindungen bestehen. Der Gast erhält jedoch durch die Aufnahme nicht das Recht, Zelte oder zusätzliche Ausrüstung zusätzlich zu den bereits von seinem Gastgeber aufgestellten Zelten aufzustellen.
3) Das Personal des Campingplatzes kann zu jeder Tageszeit die an den Stationen anwesenden Camper und Besucher kontrollieren, deren Anzahl mit der bei der Direktion registrierten Zahl übereinstimmen muss. Campern, die ihre Familienangehörigen oder Gäste nicht anmelden, wird eine Gebühr in Höhe des Doppelten des in den Übernachtungspreisen vorgesehenen Betrags berechnet.
4) Den Campern ist es strengstens untersagt, Zäune, auch nur teilweise, aus jeglichem Material zu errichten und die von der Direktion vorbereiteten Zäune zu verändern oder zu beschädigen.
5) Es ist verboten, Feuer zu machen, Ausgrabungen durchzuführen oder Pflanzen zu beschädigen. Für Schäden an der Campingausrüstung und -pflanzen haften die Camper selbst, auch wenn diese durch ihre Familienangehörigen oder Gäste verursacht wurden. Feuer ist nur mit Grillen entlang von Seitenstraßen gestattet.
6) Campern ist es nicht gestattet, zusätzliche Zelte zusätzlich zu ihrer eigenen Ausrüstung (d. h. Wohnmobil oder Wohnwagen) und anderen besonderen Ausrüstungsgegenständen aufzustellen, selbst wenn sie den zur Nutzung zugewiesenen Bereich (Stellplatz) belegen, es sei denn, dies wurde von der Direktion genehmigt.7) Die Nutzung von Radios, Fernsehern oder anderen Musikinstrumenten ist im Rahmen der akustischen Toleranz gestattet, da sie die Ruhe und Stille des Campingplatzes nicht stören dürfen. Allerdings ist die Nutzung solcher Geräte oder Instrumente während der Ruhezeiten von 14.00 bis 16.00 Uhr und von 23.00 bis 8.00 Uhr strengstens untersagt. Wer sich nicht an die Warnung hält, muss sich daran halten, andernfalls muss er den Campingplatz verlassen.
8) Der Verkehr von Fahrzeugen, Mopeds und Kraftfahrzeugen auf dem Campingplatz, einschließlich der An- und Abreise der Besatzungen, ist während der Ruhezeiten von 14.00 bis 16.00 Uhr und von 23.00 bis 9.00 Uhr verboten; Während der Ruhezeiten wird der Zugang über eine automatische Bar am Eingang zum Campingplatz gesperrt.
9) Der Zutritt zu Hunden (oder Katzen) ist nur an der Leine gestattet und die Eigentümer sind verpflichtet, den Campingplatz sauber zu halten, falls sie Unordnung verursachen. Allerdings ist der Zutritt zum Privatstrand von Mai/Juni bis September gemäß Strandverordnung Nr. 34/2021 der Hafenbehörde von Pozzallo.
10) Bei Verstößen gegen diese Regelung, welcher Art auch immer, hat die Direktion das Recht, jegliche Vertragsbeziehung mit dem nicht vertragsgemäßen Camper sofort zu kündigen und daher seine/ihre Entfernung vom Campingplatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu veranlassen.
4 – ERÖFFNUNG DES CAMPS
Der Campingplatz übt seine Tätigkeit für den Zeitraum aus, der in der in der Verwaltung angezeigten Verwaltungsgenehmigung vorgesehen ist.
5 – VERANTWORTUNG FÜR GEGENSTÄNDE DES WOHNMOBILS
Die Campingplatzleitung übernimmt keine Verwahrung von Gegenständen und Wertgegenständen sowie sonstigem Eigentum der Camper. Daher übernimmt die Direktion keinerlei Haftung für Verluste, Diebstähle und Schäden am Eigentum der Camper, gleich welcher Art oder Art. Alle auf dem Campingplatz gefundenen Gegenstände und Wertsachen müssen jedoch unverzüglich der Direktion übergeben werden, die sie ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückgibt.
6 – WOHNZIMMER
1) Nach Ablauf der vereinbarten Frist ist der Camper verpflichtet, am Abreisetag den ihm überlassenen Stellplatz bis 11:00 Uhr und sämtliche Unterkünfte bis 10:00 Uhr zu räumen. Im Falle einer Nichtrückgabe zum vereinbarten Termin ist der Camper verpflichtet, der Direktion bis zum Tag der tatsächlichen Rückgabe den auf der Grundlage der Tagessätze berechneten Betrag zu zahlen, mit Ausnahme von Schäden, die sich aus der verspäteten Rückgabe des Stellplatzes (Stellplatzes) ergeben ) oder Unterkunft.
2) Wenn der Camper nach Ablauf der Frist den ihm überlassenen Bereich (Stellplatz) verlässt, ohne seine Sachen und Vermögenswerte (einschließlich Zelte, Wohnwagenausrüstung) zu räumen, ist die Direktion berechtigt, ohne weitere Formalitäten Mahnungen zu erlassen oder gerichtliche Maßnahmen zur Entfernung zu ergreifen unter seiner Obhut, Hinterlegung im Gemeindeamt oder bei einer autorisierten Kaution, wobei alle Kosten vollständig vom säumigen Camper getragen werden.
3) Wenn der Kunde den Stellplatz, das Mobilheim, die Familien-Air-Lodge, das Safari-Zelt, das mobile Zelt oder die Air-Lodge aus eigenem Grund ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch auf eine Ermäßigung oder Erstattung, sei es auch nur teilweise des von ihnen geschuldeten und/oder gezahlten Betrags.
7 – RESERVIERUNGS- UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
1) Bestätigung: Die Buchungsbestätigung ist gültig: im Falle einer Banküberweisung, nachdem die Unterkunft sie erhalten und abgerechnet hat, im Falle einer Kreditkarte oder PayPal, nach dem positiven Ergebnis des Vorgangs; Erst nach diesen Ergebnissen sendet die Struktur eine Mitteilung per E-Mail oder Chat, in der die Buchung bestätigt wird.
2) Anzahlung: Zum Zeitpunkt der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtpreises der bestätigten Leistungen erforderlich.
3) Zahlung: Die angeforderte und akzeptierte Zahlung für den gesamten Zeitraum muss im Voraus bei der Ankunft erfolgen.
4) Stornierungsbedingungen: Im Falle einer Stornierung des Aufenthalts innerhalb von 60 Tagen ab Aufenthaltsbeginn werden 30 % der geleisteten Anzahlung einbehalten (der Mindestbetrag, der einbehalten wird, beträgt 50 €); innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Aufenthalts werden 50 % der geleisteten Anzahlung einbehalten (der Mindestbetrag, der einbehalten wird, beträgt 100 €); Nach Ablauf dieser Frist wird kein Betrag zurückerstattet. Die Mitteilung über die Stornierung der Reservierung muss ausschließlich schriftlich per E-Mail an die folgende Adresse gesendet werden: cancelling@campingluminoso.com.
Wir akzeptieren keine Stornierungen, die per Telefon, Mobiltelefon oder Chat verschiedener Art mitgeteilt werden.
Die Richtung
Luminoso sas – P. IVA 01376090880
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